Wir bringen Pflege dorthin, wo Sie sich am wohlsten fühlen, in Ihr eigenes Zuhause.
Unser Leistungsspektrum
In Deutschland ist es für alle verpflichtend, pflegeversichert zu sein. Wenn Sie dann noch einen Pflegegrad 2 haben, können Sie auch Pflegegeld als Leistung in Anspruch nehmen.
Zusätzlich kann man ab Pflegegrad 2 und Hauptwohnsitz in Bayern, das sogenannte Landespflegegeld in Höhe von jährlich 1000 Euro beanspruchen.
Wofür das Pflegegeld meistens verwendet wird:
- An pflegende Angehörige weitergeben
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen (Pflegedienst)
- Pflegerische Betreuungsmaßnahmen (Pflegedienst)
- Haushaltsführung (Pflegedienst)
Pflegegrad beantragen
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung eines Pflegegrades. Nach dem Antrag wird der medizinische Dienst der Krankenkassen zu Ihnen kommen und persönlich eine Einschätzung vornehmen.
Sie sollten wissen, dass wenn ein Antrag genehmigt ist, Sie sogenannte Beratungsgespräche nach § 37 b wahrnehmen können.
Beratungseinsatz bei:
Pflegegrad 2 + 3: 1 x pro Halbjahr
Pflegegrad 4 + 5: 1 x pro Vierteljahr
Gerne beraten wir Sie in diesem komplizierten Feld, melden Sie sich bei uns.
SGB 5
Krankenpflegeleistungen (vom Arzt verordnet)
- Medikamentengabe
- Verbandswechsel
- Injektionen
- Blutzuckermessungen
- Kompressionsstrümpfe an-/ausziehen
- Inhalation
- Einläufe
- Kompressionsverband
- Stomaversorgung
- Katheterwechsel
SGB 11
Pflegeleistungen
- Körperpflege
- Ankleiden/Entkleiden
- Förderung der Bewegung
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe bei der Beschäftigung im Alltag
- Erhalt sozialer Kontakte
Wird vom Pflegegrad berechnet und bezahlt. Wenn dort Leistungen übrig sind, können diese umgewandelt werden.
Kombileistung zwischen SGB 5 und SGB 11 sind möglich!
Verhinderungspflege
Bis zu 6 Wochen im Jahr kann dies in Anspruch genommen werden, damit pflegende Angehörige eine Auszeit für sich selbst nehmen können.
Betreuung nach § 45 SGB 11
- Freizeitbegleitung (Spaziergänge,Spiele,Unterhalten)
- Begleitung zu Arztbesuchen
- Alltagsbegleitung (Fußpflege, Friseur)